Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltende Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels
oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für
die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt,
weitere Leistungen abzulehnen.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4.4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab
zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht
nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500, -und abweichend für Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800, -. Geld,
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder
Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.